Grundidee
Grundsätzlich stellt ein Hypothekarkredit einen Immobilienkredit dar, der als Grundsicherung einen Eintrag des Gläubigers im Grundbuch erhält. Dieses Grundpfandrecht stellt die Sicherung für langfristige Kredite wie sie bei Baufinanzierungen benötigt werden dar.
Die Grundlage bildet die Sicherstellung eines Objektes, in diesem Fall der Immobilie. Diese wird bei Nichterfüllung des Kreditvertrages, sprich bei Zahlungsunregelmäßigkeiten, zur Wahrung des Geldbetrages eingesetzt. Damit kann im Falle einer ausbleibenden Rückzahlung des Kredites die Bank die Immobilie der Zwangsversteigerung zuführen. Die Höhe des Hypothekarkredites hängt daher auch immer vom Wert der Immobilie ab, auf die das Grundpfandrecht eingetragen wurde.
Ein Hypothekarkredit kann sowohl zur Finanzierung eines eigenen Grundstückes, dem Kauf einer Immobilie, zur Sanierung, zum Umbau, zum Ausbau oder zum Neubau einer solchen herangezogen werden. Da hier keine fest geregelten Laufzeiten gelten und neben der Sicherung durch die Immobilie auch noch eine Pfändung der Einkünfte als Sicherheit in Betracht kommt, sind die Zinssätze bei Hypothekarkrediten deutlich niedrig angesetzt als bei anderen Finanzierungsformen.
Sollte es im Verlauf des Hypothekendarlehens zu Unstimmigkeiten wie einem Ausbleiben der monatlichen Raten kommen, hat der Gläubiger das Recht eine Zwangsversteigerung oder eine Zwangsverwaltung zu fordern. Die Erträge, die damit erwirtschaftet werden, werden zunächst zur vollen Deckung der Schuld verwandt. Sollte dabei ein Überschuss erzielt worden sein, so ist dieser dem Schuldner auszuhändigen, während bei einer Restschuld, die sich daraus ebenfalls ergeben könnte, der Schuldner weiterhin gesamtschuldnerisch haftet und diese begleichen muss. Bis zur endgültigen Tilgung des Hypothekarkredites steht also der Schuldner immer unter Zugzwang.